STRATIPHARM
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STRATIPHARM in der Presse

Lesen Sie hier, was über uns geschrieben wird.

Haben Sie noch Fragen?

Dann finden Sie wahrscheinlich hier die Antworten.

 Wie sicher treffen die Hinweise und Warnungen aus STRATIPHARM zu?

Die getroffenen Aussagen beruhen auf dem aktuellen Stand der Forschung, wie er beispielsweise im PharmGKB-Projekt (www.pharmgkb.org) dargestellt ist. Jedes Ergebnis ist mit einem Warnsymbol versehen, aus dem Sie direkt ablesen können, wie sicher ein mögliches Problem eintreffen wird. Warnstufe gelb bedeutet, dass die Datenlage noch nicht eindeutig ist und das Problem zunächst unter Standardbehandlung beobachtet werden sollte. Orange zeigt eine eindeutige Datenlage, aus der eine konkrete Handlungsempfehlung resultiert, Warnstufe rot gar eine Gefahr, wenn nicht gehandelt wird. Bitte beachten Sie zudem: Selbstverständlich spielen für Wirksamkeit und Nebenwirkungen eines Arzneimittels auch nicht-genetische Faktoren eine wichtige Rolle, die in STRATIPHARM nicht berücksichtigt werden können. Die individuelle Therapieplanung sollte immer aus den STRATIPHARM Ergebnissen und der Betrachtung der weiteren Faktoren resultieren.

 Was mache ich, wenn es für ein betroffenes Medikament keine Alternative gibt?

Dieser Fall sollte äußerst selten eintreten. Für gewöhnlich ist eine Kontraindikation immer mit einer Alternativempfehlung verbunden. Falls mögliche Ausweichmedikamente ebenfalls problematisch sind, unterstützt Sie unser Expertengremium gerne bei der Suche nach einer Lösung.

 Warum werden die Kosten für STRATIPHARM vom Patienten in der Apotheke bezahlt?

Da unser Analytiklabor keine medizinische Einrichtung ist und die Leistungen ohnehin derzeit noch nicht von der Kasse erstattet werden, gestaltet sich die Abrechnung über die Apotheke als deutlich einfacher.

 Kann ich für meinen Aufwand etwas abrechnen?

Ihre Leistungen für die Aufklärung gemäß GenDG, Probenentnahme und die Beratung zur weiteren Therapieplanung dürfen Sie Ihrem Patienten selbstverständlich als IGeL gemäß GoÄ in Rechnung stellen.

 Darf ich ohne humangenetischen Facharzttitel eine genetische Untersuchung durchführen?

Ja. Genetische Untersuchungen zur Wirksamkeit oder Verträglichkeit von Medikamenten sind im Gendiagnostikgesetz eindeutig als diagnostisch und nicht als prädiktiv definiert. Diese Untersuchungen stehen zwar wie alle Gentestes zu medizinischen Zwecken unter Arztvorbehalt, dürfen aber von allen Ärzten vorgenommen werden. 

 Was muss ich bei der Probenentnahme beachten?

Die Entnahme des Mundschleimhautabstriches ist denkbar einfach, weder invasiv noch schmerzhaft und kann ohne vorherige Übung oder sonstige Vorbereitung durchgeführt werden. Wir stellen Ihnen dafür eine einfache Anleitung zur Verfügung.

 Was passiert, wenn die Probe nicht verwertbar ist?

Da wir ein sehr robustes System verwenden, bei dem die Probe während des Transports belüftet ist und somit trocknen kann, sollte dieser Fall äußerst selten eintreten. Falls dennoch einmal eine Probe nicht verwertbar sein sollte, bitten wir Sie einfach um eine erneute Probenentnahme und Einsendung. Dies verursacht keine weiteren Kosten für Ihren Patienten.

Bei weiteren Fragen können Sie uns hier kontaktieren. Unter der kostenlosen Hotline 0800-2121111 stehen wir Ihnen darüber hinaus gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.